LEITFADEN · WISSEN
Kapitaleinzahlungskonto
Liechtenstein
Ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank ist der Standardweg: Bareinzahlung mit Bankbestätigung. Ein blosser Kontoauszug reicht nicht. Krypto oder Stablecoins kommen höchstens als Sacheinlage in Frage (Art. 392 Abs. 2 PGR) und werden im Einzelfall geprüft; wir klären das auf Anfrage, ohne Zusage. Die Digihub-Servicezahlung ist nicht die Liberierung des Kapitals. Orientierung, keine Rechtsberatung.
Keine Rechtsberatung. Orientierung zum Liberierungsnachweis in Liechtenstein — Bankweg als Standard, Krypto-Sacheinlage nur im Einzelfall. Verbindliche Anforderungen klärt das Amt bzw. euer Berater. Digihub reicht nicht automatisch beim AfJ ein.
Was Google heute zeigt — und was fehlt
Wer «Kapitaleinzahlungskonto Liechtenstein» sucht, landet oft bei CH-Banken (LLB CH, PostFinance, UBS) und AIA-PDFs. Es fehlt eine LI-Seite, die Bankweg und Sacheinlage ehrlich trennt. Genau das ist diese Seite.
Für Digihub-LVC-Gründungen gilt zusätzlich: Digihub-Servicezahlung ≠ Liberierungsnachweis. Siehe Kosten und USDC vs CHF Amt.
Zwei Wege
| Weg | Wann | Nachweis |
|---|---|---|
| Kapitaleinzahlungskonto (Bank) | CHF/EUR, klassische Gründung | Bankbestätigung (Art. 391 Abs. 5 PGR) |
| Sacheinlage Krypto | nur im Einzelfall | Angabe in den Statuten + Bewertung (Art. 392 Abs. 2 PGR; AG: Art. 285 PGR) — nur im Einzelfall, auf Anfrage |
Harte Grenzen
Digihub Specki 3 / Schaan ist nicht euer Kapitaleinzahlungskonto und nicht automatisch euer Sitz.
Art. 1016 Namenscheck bleibt pending bis belegt — Liberierung heilt keinen Namenskonflikt.
Ohne menschliche Einreichung bleibt ihr bei ready_to_file stehen. Wie lange das HR wirklich dauert.
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FAQ
Brauche ich zwingend ein Kapitaleinzahlungskonto?
Für die Bareinlage ja: Standard ist die Einzahlung bei einer Bank mit Bankbestätigung. Krypto oder Stablecoins nur als Sacheinlage im Einzelfall, auf Anfrage, ohne Zusage.
Reicht ein Kontoauszug?
Nein. Das Register will den richtigen Liberierungsnachweis, nicht nur einen Saldo-PDF.
Ist Digihub-x402 schon die Liberierung?
Nein. x402 zahlt den Digihub-Service. Liberierung ist ein eigener Nachweis.
Wo steht die Sacheinlage im Gesetz?
Im PGR: Bei der GmbH gehören Sacheinlagen mit Gegenstand und Anrechnungsbetrag in die Statuten (Art. 392 Abs. 2 PGR), für die AG regelt Art. 285 PGR den Sachverständigenbericht. Ob eine Krypto-Sacheinlage akzeptiert wird, entscheidet das Amt für Justiz im Einzelfall.
Ersetzt ein Wallet- oder NFT-Nachweis die Bankbestätigung?
Nein. Davon solltet ihr nicht ausgehen; AfJ/HR entscheiden.
Rechtsberatung?
Nein. Orientierung im Preview.
Jetzt wird es konkret.
Lass uns redenInhalt von digihub.li · Stand 9. Oktober 2026.