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Handelsregister Liechtenstein: Eintrag, Auszug und was die LVC braucht

Firma im Handelsregister Liechtenstein suchen: kostenloser Teilauszug im Firmenindex (handelsregister.li, früher oera.li), beglaubigter Auszug und Eintrag.

WISSEN · GEO

Handelsregister Liechtenstein:
Eintrag, Auszug und was die LVC braucht

Das Handelsregister Liechtenstein führt das Amt für Justiz. Hier steht, wer sich eintragen muss, wie der Eintrag läuft und wie ihr zum Auszug kommt — plus der Sonderfall LVC. «Sieben Tage» bei Digihub meinen einreichbereit, nicht eingetragen. Amtliche Quelle: Handelsregister beim Amt für Justiz.
Keine Rechtsberatung. Agents können zahlen und starten. Menschen bleiben im Loop für KYC, Annahme und Einreichung. Preise und Abläufe können sich ändern; amtliche Gebühren sind separat.

Was ist das Handelsregister in Liechtenstein?

Das Handelsregister Liechtenstein ist ein öffentliches Register mit öffentlichem Glauben. Es legt offen, wer hinter einer Firma steht, wer zeichnet und wer haftet. Das Amt für Justiz — Abteilung Handelsregister führt es. Nicht Digihub, nicht ein Chat, nicht ein Agent.
Aufgabe laut Amt: Rechtssicherheit durch Offenlegung der Haftungs- und Vertretungsverhältnisse. Dazu gehören Eintragungen, Löschungen, Hinterlegungen, Beglaubigungen, Firmenabklärungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen.
In älteren Erlassen taucht noch die Bezeichnung Öffentlichkeitsregisteramt auf — so in der Handelsregisterverordnung (HRV). Heute heisst die zuständige Stelle Amt für Justiz, Abteilung Handelsregister.
Das Register einschliesslich Anmeldungen und Belege ist öffentlich. Einsicht und Auszüge gibt es gegen Gebühr. Einen ersten Blick auf eingetragene Rechtsträger bekommt ihr online: der Firmenindex auf handelsregister.li ersetzt die bisherige Adresse oera.li. Das Amt schreibt im Newsletter Juli 2026, dass oera.li endgültig abgelöst wird; die Weiterleitung läuft nur noch übergangsweise.
Rechtsgrundlagen zum Nachlesen: Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) — 18. Titel Handelsregister — die HRV und die Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren. Was hier steht, ist Orientierung. Verbindlich ist das Amt.

Wer muss sich eintragen, wer kann?

Eintragungspflicht und Eintragungsrecht stehen im PGR und auf den LLV-Eintragungsseiten. So schreibt das Amt heute:
Müssen. Die Aktiengesellschaft muss ins Handelsregister. Die GmbH muss. Die Anstalt muss. Die Genossenschaft muss — «sofern es sich nicht um eine kleine Genossenschaft handelt».
Kleine Genossenschaft / LVC. Art. 483 PGR sagt ausdrücklich: kleine Genossenschaften erlangen die Persönlichkeit, ohne dass sie sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen. Absatz 1a öffnet dieselbe Form für die gemeinsame Ausarbeitung und Entwicklung einer Innovation — das ist der gesetzliche Anker der Liechtenstein Venture Cooperative. Eintragen könnt ihr euch trotzdem. Digihub empfiehlt den Eintrag wegen Namensschutz und Erkennbarkeit, erzwingt ihn im Agent-Flow aber nicht.
Verein. Vereine können sich freiwillig eintragen. Pflicht nach Art. 247 PGR, wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, revisionspflichtig ist — oder seit 1. Januar 2025 überwiegend Vermögenswerte sammelt oder verteilt, die für gemeinnützige Zwecke bestimmt sind, sofern keine Ausnahme vorliegt. Das Amt kann solche Vereine auf Antrag ausnehmen.
Stiftung. Gemeinnützige Stiftungen müssen. Privatnützige Stiftungen können sich freiwillig eintragen; sie müssen, wenn sie auf spezialgesetzlicher Grundlage ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Ohne Eintragungspflicht bleibt oft die Hinterlegung einer Gründungsanzeige — das ist nicht der Handelsregistereintrag. Details: LLV-Seite und PGR.
Andere Formen listet die HRV. Pflicht oder Wahlrecht prüft ihr auf der jeweiligen LLV-Eintragungsseite.

Ablauf des Eintrags in sechs Schritten

Beurkundung und Anmeldung gehen auch ohne Anreise, per Video mit eID.li: Online-Beurkundung in Liechtenstein.
Der Belegkatalog steht in den Wegleitungen des Amtes. Die sechs Schritte fassen zusammen, was die Wegleitung AG und die Wegleitung GmbH für Kapitalgesellschaften vorzeichnen — und wo die kleine Genossenschaft abweicht.
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    Firmenname prüfen

    Zuerst den Namen klären. Das Amt für Justiz macht Firmen- bzw. Namensabklärungen. Den bestehenden Bestand seht ihr im Firmenindex. Eine eingetragene Firma geniesst nach Art. 1016 PGR die Ausschliesslichkeit der Firma. Digihub setzt den Namenscheck im Case auf pending, bis Belege da sind — der Agent bestätigt nicht «frei».
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    Statuten und Gründungsurkunde

    Welche Urkunde das Amt will, hängt von der Rechtsform ab. Für die Neueintragung einer AG und die Neueintragung einer GmbH verlangt das Amt den öffentlich beurkundeten Errichtungsakt plus unterzeichnete Statuten. Für die kleine Genossenschaft genügen nach Art. 484 PGR schriftliche, von allen Genossenschaftern angenommene Statuten — Name, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Organisation, Bekanntmachungen. Digihub liefert genau diese Drafts im Gründungspfad, nicht die öffentliche Urkunde einer AG.
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    Kapitaleinzahlung, wo das Gesetz sie verlangt

    AG und GmbH müssen die Liberierung nachweisen. Die Wegleitungen verlangen eine Bankbescheinigung über die Einzahlung bei einer Bank in Liechtenstein, im EWR oder in der Schweiz. Ob und wie eine LVC liberiert, steht in euren Statuten und im konkreten Amtsweg — hier erfinden wir keine Pflicht. Orientierung: Kapitaleinzahlungskonto und Stablecoin-Kapitaleinzahlung.
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    Anmeldung beim Amt für Justiz

    Die Anmeldung geht an das Amt für Justiz, Abteilung Handelsregister, Giessenstrasse 3, 9490 Vaduz. Mit der Anmeldung kommen die Belege aus der jeweiligen Wegleitung: Statuten, Annahme- und Zeichnungserklärungen, allenfalls Bankbescheinigung, Revisionsstelle oder Verzicht, beglaubigte Unterschriften. Das Amt erstellt keine Verträge für euch, nur Hilfestellung anlässlich der Anmeldung.
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    Prüfung durch das Amt

    Das Amt prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Vollständigkeit der Belege, Firma, Organe, Sitz, Zweck. Es macht Vorprüfungen und Kontrollen — so das Aufgabengebiet der Abteilung. Unvollständige Packs kommen zurück. Das ist die Amtsuhr, nicht die Digihub-Uhr.
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    Eintragung und Publikation

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, trägt das Amt ein und veranlasst die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen. Ab dann ist der Rechtsträger im öffentlichen Register sichtbar. ready_to_file bei Digihub ist dieser Schritt nicht.

Handelsregisterauszug bestellen

Zwei Wege, beide amtlich. Online: Im Firmenindex auf handelsregister.li seht ihr kostenlos einen Teilauszug aller im Handelsregister eingetragenen Rechtssubjekte. Denselben Dienst beschreibt die LLV-Seite zum Firmenindex. Einen beglaubigten Vollauszug bestellt ihr dort gegen Gebühr.
Am Schalter: Amt für Justiz, Giessenstrasse 3, 9490 Vaduz. Auszüge werden grundsätzlich nur in beglaubigter Form ausgestellt und nicht per Fax versandt. Öffnungszeiten und Kontakt stehen auf der Firmenindex-Seite — dort nachlesen, nicht aus dem Gedächtnis zitieren.
Was drinsteht, ist das Eingetragene: typischerweise Firma, Rechtsform, Sitz, Zweck, Organe, Zeichnungsart. Verbindlich ist der ausgestellte Auszug. Für nicht eingetragene Stiftungen und Treuhänderschaften gelten engere Einsichtsregeln — siehe Öffentlichkeit des Registers.
Gebühren für Auszug und Eintrag setzt die Gebührenverordnung (LGBl. 2003.067). Wir zitieren hier keine Frankenbeträge — Sätze ändern sich, die Verordnung bleibt die Quelle. Digihub verrechnet Amtsgebühren nicht über den Pack-Preis.

Wie lange dauert der Eintrag?

Das Amt prüft Vollständigkeit und entscheidet. Dauer hängt von Belegen, Rückfragen und Amtskapazität ab — nicht von Digihubs sieben Tagen. Der 7-Tage-Ablauf endet mit Draft-Pack und Status ready_to_file. Wer «in einer Woche im Register» verspricht, verwechselt SLA und Amtslauf.

Sonderfall LVC: Eintrag ja oder nein?

Die LVC ist keine eigene Gesetzesform. Sie nutzt die kleine Genossenschaft nach Art. 483 ff. PGR für Innovation. Deshalb ist der Handelsregister-Eintrag freiwillig. Digihub empfiehlt ihn wegen Namensschutz und besserer Erkennbarkeit (Banken, Partner, Steuererfassung), erzwingt ihn aber nicht im Agent-Flow.
ThemaMit HROhne HR
NamensschutzStärkerSchwächer
AussenwirkungKlarerErklärungsbedarf
SteuerOft automatischer erfasstEigene Anmeldung oft nötig
Digihub-AgentEmpfohlen, nicht erzwungenMöglich
ready_to_file ist nicht eingetragen. Digihub startet LVC-Gründungen so: Agents lesen Manifest und Quote, zahlen per x402 in USDC, liefern Intake und Drafts. Menschen bleiben verbindlich im Loop für KYC, Annahme/Firmazeichnung und die Einreichung beim Amt für Justiz. Es gibt kein automatisches AfJ- oder Handelsregister-Filing.
Der Digihub-Service (GmbH CHF 1'000 einmalig, AG und LVC auf Anfrage) deckt Amtsgebühren, Bank und TVTG nicht. DEMO vs PRODUCTION_DRAFT beachten. Ohne HR seid ihr nicht steuerfrei — Orientierung Steuern konform, Sätze holt die LLV.
Sitzwahrheit: Digihub arbeitet in der Specki 3, 9494 Schaan — nicht der Blind-Default für eure Statuten. Eine Adresse, eine Schreibweise. Art. 1016 bleibt pending, bis belegt.

FAQ

Ist der Eintrag Pflicht?
Das hängt von der Rechtsform ab. Aktiengesellschaft, GmbH, Anstalt und die gewöhnliche Genossenschaft müssen ins Handelsregister. Kleine Genossenschaften — darunter die LVC — müssen nicht; der Eintrag ist freiwillig. Vereine sind freiwillig, ausser sie betreiben ein kaufmännisches Gewerbe, sind revisionspflichtig oder sammeln bzw. verteilen überwiegend gemeinnützige Vermögenswerte. Gemeinnützige Stiftungen müssen, privatnützige oft nicht. Verbindlich: Amt für Justiz und PGR.
Wo bekomme ich einen Handelsregisterauszug Liechtenstein?
Einen Teilauszug aller eingetragenen Rechtssubjekte könnt ihr kostenlos im Firmenindex auf handelsregister.li einsehen. Einen beglaubigten Vollauszug bestellt ihr dort gegen Gebühr oder über den Online-Service der LLV — alternativ am Schalter des Amtes für Justiz in Vaduz. Die bisherige Adresse oera.li wird laut Newsletter des Amtes für Justiz abgelöst.
Wo finde ich den Handelsregisterauszug online?
Im Firmenindex auf handelsregister.li seht ihr kostenlos einen Teilauszug aller eingetragenen Rechtssubjekte. Einen beglaubigten Vollauszug bestellt ihr gegen Gebühr online über den Online-Service der LLV. Die bisherige Adresse oera.li wird abgelöst.
Was kostet der Eintrag?
Die Amtsgebühren setzt die Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren fest — nicht Digihub. Die aktuellen Sätze stehen dort und in den Wegleitungen des Amtes für Justiz. Der Digihub-Service (GmbH CHF 1'000 einmalig, AG und LVC auf Anfrage) deckt Amtsgebühren nicht.
Wie lange dauert er?
Das Amt prüft die Unterlagen und entscheidet. Eine feste Kalenderwoche versprechen wir nicht. Digihubs sieben Tage enden bei ready_to_file — nicht bei «eingetragen». Mehr: Wie lange das HR wirklich dauert und Mythos eine Woche im Register.
Kann digihub für uns eintragen?
Nein. Digihub liefert Drafts und den Status ready_to_file. Ein Mensch reicht beim Amt für Justiz ein. Es gibt kein automatisches Handelsregister-Filing.

Jetzt wird es konkret.

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Inhalt von digihub.li · Stand 9. Oktober 2026.

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