KAPITALEINZAHLUNG
Kapital einzahlen
mit Stablecoins?
Der Standardweg ist die Bareinzahlung mit Bankbestätigung. Eine Einlage in Krypto oder Stablecoins ist rechtlich höchstens als Sacheinlage denkbar und wird im Einzelfall geprüft. Wir prüfen das auf Anfrage; eine Zusage gibt es nicht. Keine Rechtsberatung.
- Standard
- Bank
- GmbH-Kapital
- 10'000
- AG-Kapital
- 50'000
- Krypto
- Anfrage
Keine Rechtsberatung. Orientierung, Stand Oktober 2026. Ob eine Sacheinlage in Krypto oder Stablecoins im konkreten Fall akzeptiert wird, entscheidet das Amt für Justiz. Digihub sagt das nicht zu.
Standard: Bareinzahlung mit Bankbestätigung
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01
Kapital festlegen
GmbH ab CHF 10'000 Stammkapital, AG ab CHF 50'000 Aktienkapital. Das Kapital ist eine Einlage und bleibt Eigenkapital der Gesellschaft. -
02
Bei einer Bank einzahlen
Die Bareinlage wird bei einer Bank in Liechtenstein, im EWR oder in der Schweiz einbezahlt. Bei der GmbH muss jede Stammeinlage bei der Gründung voll einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt sein (Art. 391 Abs. 5 PGR). -
03
Bankbestätigung einreichen
Die Bankbestätigung über die Einzahlung geht mit der Anmeldung an das Handelsregister. So steht es in der Wegleitung des Amts für Justiz zur GmbH.
Krypto und Stablecoins: nur als Sacheinlage, Einzelfall
Kapital in Krypto oder Stablecoins ist keine Bareinzahlung. Rechtlich in Frage kommt höchstens eine Sacheinlage. Bei der GmbH müssen Gegenstand und Anrechnungsbetrag einer Sacheinlage in den Statuten stehen (Art. 392 Abs. 2 PGR), und die Sacheinlage muss bewertet werden. Für die AG regelt Art. 285 PGR den Sachverständigenbericht. Der Wert muss das Kapital decken, auch wenn der Kurs schwankt.
Ob das in eurem Fall geht, prüfen wir nur auf Anfrage, im Einzelfall. Eine Zusage gibt es nicht. Plant deshalb mit der Bareinzahlung. Wortlaut der Artikel: PGR auf gesetze.li.
| Bareinzahlung | Krypto-Sacheinlage | |
|---|---|---|
| Status | Standardweg | nur auf Anfrage, keine Zusage |
| Nachweis | Bankbestätigung | Angabe in den Statuten, Bewertung, Prüfung im Einzelfall |
| Kursrisiko | keins (CHF, EUR oder USD) | Wert muss das Kapital decken |
| Rechtsgrundlage | Art. 391 Abs. 5 PGR | Art. 391 Abs. 5, 392 Abs. 2 PGR; AG: Art. 285 PGR |
Was die Gründung kostet
GmbH-Gründungsservice CHF 1'000 einmalig, AG und LVC auf Anfrage. Amtsgebühren rund CHF 780 (online über die LLV) bis 830–880 (Notar-Weg). Mindestertragssteuer bis CHF 1'800 pro Jahr. Alles unverbindliche Richtwerte: Gründungskosten-Rechner, Preise.
Vertiefen
Gründungskosten-Rechner
Einmalige und laufende Kosten mit Quelle.
Kapitaleinzahlungskonto LI
Was das Register bei der Einzahlung will.
Krypto-Firma LI
Orientierung für Krypto-Geschäftsmodelle.
Wallet der Firma
Wallet im Betrieb, nicht als Kapitalnachweis.
Fall anfragen
Krypto-Einlage im Einzelfall prüfen lassen.
Gründen Hub
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Häufige Fragen
Kann ich das Stammkapital in Stablecoins einzahlen?
Nicht als Bareinzahlung. Der Standardweg ist die Einzahlung bei einer Bank mit Bankbestätigung. Eine Einlage in Krypto oder Stablecoins kommt höchstens als Sacheinlage in Frage und wird im Einzelfall geprüft. Wir klären das auf Anfrage, ohne Zusage.
Welche Gesetzesartikel gelten?
Bei der GmbH muss jede Stammeinlage bei der Gründung voll einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt sein (Art. 391 Abs. 5 PGR). Sacheinlagen gehören mit Gegenstand und Anrechnungsbetrag in die Statuten (Art. 392 Abs. 2 PGR). Für die AG regelt Art. 285 PGR den Sachverständigenbericht zur Bewertung. Den Wortlaut findet ihr im PGR auf gesetze.li.
Ersetzt eine Wallet-Bestätigung die Bankbestätigung?
Nein, davon solltet ihr nicht ausgehen. Digihub bietet keinen Weg an, bei dem eine Wallet- oder Prüfer-Bestätigung die Bankbestätigung ersetzt. Ob eine Sacheinlage in Krypto akzeptiert wird, entscheidet das Amt für Justiz im Einzelfall.
Was kostet die Gründung?
Der Digihub-Gründungsservice für die GmbH kostet CHF 1'000 einmalig, AG und LVC auf Anfrage. Dazu kommen Amtsgebühren von rund CHF 780 bis 880 und das Kapital als Einlage. Unverbindliche Richtwerte; alle Posten im Gründungskosten-Rechner.
Jetzt wird es konkret.
Lass uns redenInhalt von digihub.li · Stand 9. Oktober 2026.