Wer hat schon mal gecrowdfundet oder in ein Startup investiert?
01
Für ein Projekt gespendetVerein, Kultur, soziales Anliegen
02
Ein Produkt vorfinanziertz. B. auf Kickstarter
03
Geld gegen Zins verliehenCrowdlending
04
Anteile an einem Startup gekauftCrowdinvesting oder Business Angel
03 / EINSTIEG
DAS PROBLEM
Zwei Seiten. Eine Lücke.
GRÜNDER:INNEN
Gute Ideen, aber schwer an Kapital zu kommen.
Banken wollen Sicherheiten und eine Historie.
Business Angels sind rar und meist gut vernetzt.
Förderung deckt selten den ganzen Bedarf.
?
Crowdfunding als Brücke
PRIVATE ANLEGER:INNEN
Interesse, aber kaum Zugang zu Firmenanteilen.
Frühphasen-Deals laufen im kleinen Kreis.
Mindestbeträge sind oft hoch.
Informationen sind schwer zu bekommen.
Crowdfunding kann diese Lücke schliessen, aber nur, wenn beide Seiten einander vertrauen können.
04 / VIER ARTEN
VIER ARTEN VON CROWDFUNDING
Viele geben wenig. Was kommt zurück?
01
Spende
Donation-based
Geld für eine Sache, an die man glaubt. Keine Gegenleistung versprochen.
GEGENLEISTUNGDank, Sinn, Zugehörigkeit
02
Belohnung
Reward-based · Kickstarter-Prinzip
Vorfinanzierung gegen Produkt oder Erlebnis. Zugleich ein Markttest: Wer vorbestellt, stimmt mit dem Portemonnaie ab.
GEGENLEISTUNGProdukt, Vorverkauf, Erlebnis
03
Darlehen
Lending · Crowdlending
Viele leihen einem Unternehmen Geld. Es zahlt mit Zins zurück, wenn alles gut geht.
GEGENLEISTUNGZins und Rückzahlung
04
Beteiligung
Equity · Crowdinvesting
Anteile am Unternehmen. Man wird Miteigentümer:in und trägt Chance und Risiko mit.
GEGENLEISTUNGMiteigentum, Wertsteigerung
05 / VIER ARTEN
VERGLEICH AUF EINEN BLICK
Wer bekommt was, mit welchem Risiko?
ART
UNTERSTÜTZER:INNEN BEKOMMEN
RISIKO
PASST FÜR
EU-REGELN (ECSP)
SpendeDonation
Dank, Sinn
Geld ist weg, aber nichts versprochen
Soziales, Kultur, Vereine
Nein
BelohnungReward
Produkt oder Erlebnis
Verzug oder keine Lieferung
Konsumprodukte, Markttest, Community
Nein
DarlehenLending
Zins und Rückzahlung
Ausfall des Unternehmens
KMU mit Cashflow, Immobilien, Energie
Ja
BeteiligungEquity
Anteil, Chance auf Wertsteigerung
Totalverlust, schwer verkäuflich
Skalierbare Startups mit Wachstumsstory
Ja
Risiko-Punkte: vereinfachte Einordnung für diesen Vortrag. ECSP = Verordnung (EU) 2020/1503; erfasst die Vermittlung von Krediten und die Platzierung von Wertpapieren bzw. zugelassenen Instrumenten (Art. 2 Abs. 1 Bst. a). Quelle: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1503/oj
06 / VIER ARTEN
DIE FAUSTREGEL
Mehr Chance heisst mehr Risiko und mehr Regeln.
Spende
Sinn
Belohnung
Produkt
Darlehen
Zins
Beteiligung
Miteigentum
Risiko für Geldgeber:innen steigt →Pflichten für Gründer:innen steigen →Bindung wird stärker →
Für Gründer:innen:Belohnung testet den Markt. Beteiligung holt Mitbesitzer:innen an Bord. Die Wahl ist strategisch, nicht nur finanziell.
07 / PRO & CONTRA
PRO & CONTRA · GRÜNDER:INNEN
Was Crowdfunding bringt, und was es kostet.
+Pro
Kapital ohne Bank
Kein Kreditgespräch, keine klassischen Sicherheiten nötig.
Community & Botschafter:innen
Geldgeber:innen werden Kund:innen, Fans und Multiplikator:innen.
Markttest
Echte Nachfrage statt Umfrage, bevor viel Geld fliesst.
−Contra
Aufwand & Transparenzpflichten
Kampagne, Video, Updates, Informationsblatt: das ist ein Projekt für sich.
Viele kleine Anteilseigner:innen
Kommunikation, Cap Table und künftige Finanzierungsrunden werden komplexer.
Öffentliches Scheitern
Ein verfehltes Ziel sieht jede:r, auch künftige Investor:innen.
08 / PRO & CONTRA
PRO & CONTRA · ANLEGER:INNEN
Chance auf Neues, Risiko inklusive.
+Pro
Zugang zu frühen Deals
Beteiligungen, die sonst Business Angels vorbehalten sind.
Diversifikation
Kleine Beträge, verteilt auf mehrere Unternehmen.
Emotionale Bindung
Man kennt das Produkt und die Menschen dahinter.
−Contra
Totalverlust möglich
Viele junge Unternehmen scheitern. Das Geld kann ganz weg sein.
Illiquidität
Anteile sind kaum handelbar. Ein Exit kann Jahre dauern.
Informationsgefälle & Bewertung
Gründer:innen wissen mehr. Wer prüft, ob der Preis fair ist?
09 / ANLEGERSCHUTZ
ANLEGERSCHUTZ · VERORDNUNG (EU) 2020/1503 (ECSP)
Sechs Leitplanken für nicht kundige Anleger:innen.
Test
Kenntnisprüfung
Vor vollem Zugang prüft die Plattform Wissen und Erfahrung. Passt es nicht: Risikowarnung.
ART. 21 ABS. 1–410 %
Verlustsimulation
Simulation, ob man einen Verlust von 10 % des Reinvermögens tragen kann.
ART. 21 ABS. 5KIIS
Anlagebasisinformationsblatt
Für jedes Angebot, erstellt vom Projektträger: Risiken, Kosten, Bedingungen.
ART. 234 Tage
Vorvertragliche Bedenkzeit
Angebot ohne Begründung und ohne Strafe widerrufbar, vier Kalendertage lang.
ART. 221’000 € / 5 %
Warnschwelle pro Angebot
Über dem höheren Wert: Risikowarnung, ausdrückliche Zustimmung, Nachweis des Verständnisses.
ART. 21 ABS. 75 Mio. €
Obergrenze
ECSP gilt für Angebote bis 5 Mio. Euro pro Projektträger in 12 Monaten.
ART. 1 ABS. 2 BST. C
Quelle: Verordnung (EU) 2020/1503 vom 7.10.2020, ABl. L 347 vom 20.10.2020; in der EU anwendbar seit 10.11.2021 (Art. 51). 1’000 € / 5 %: der höhere der beiden Werte, bezogen auf das Reinvermögen nach Art. 21 Abs. 5. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1503/oj
10 / ANLEGERSCHUTZ
UND IN LIECHTENSTEIN?
Seit 1. August 2026 gilt ECSP auch bei uns.
EU-Verordnung 2020/1503 erlassen
In der EU anwendbar
Landtag: Durchführungsgesetz EWR-SFDG
EWR-Ausschuss übernimmt ECSP ins EWR-Abkommen (Beschluss Nr. 30/2024)
In Kraft für Liechtenstein (LGBl. 2026 Nr. 199)
Was heisst das?
Für das EWR-Abkommen gelten die EFTA-Staaten als «Mitgliedstaaten» im Sinne der Verordnung. Dieselben Schutzregeln und dieselbe Zulassungslogik also, mit Pass über die Grenze.
Anteile werden digitale Wertpapiere. Das Register ist digital und jederzeit aktuell.
02
Zweitmarkt & Liquidität
Anteile weiterverkaufen statt jahrelang warten. So wird das grösste Contra für Anleger:innen kleiner.
03
Kleinere Stückelung
Beteiligung schon mit kleinen Beträgen, also mehr Diversifikation pro Franken.
04
Automatische Abwicklung
Zahlung gegen Lieferung, Ausschüttungen und Stimmrechte laufen digital und ohne Papier.
Kampagne→Digitales Wertpapier→Register→Zweitmarkt→Liquidität mit Schutz
12 / AUSBLICK
DIE BAUSTEINE SIND SCHON DA
Recht und Technik greifen ineinander.
LIECHTENSTEIN
Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG)
in Kraft seit 1.1.2020
Rechtsrahmen für Token und Dienstleister auf vertrauenswürdigen Technologien.
LGBl. 2019 Nr. 301 · gesetze.li/konso/2019301000EU / EWR
ECSP-Forum für Zweitmarkt-Interesse
Art. 25 ECSP
Plattformen dürfen ein Forum betreiben, auf dem Kund:innen Kauf- und Verkaufsinteresse anzeigen. Ein internes Matching-System ist nicht erlaubt.
VO (EU) 2020/1503 · eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1503/ojEU
DLT-Pilotregime
anwendbar seit 23.3.2023
Testrahmen für Handel und Abwicklung tokenisierter Finanzinstrumente auf Blockchain-Infrastruktur.
VO (EU) 2022/858, Art. 19 · eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/858/oj
13 / AUSBLICK
AUSBLICK · PLATTFORMEN
Tokenisierung braucht regulierte Plattformen.
BAUSTEIN 01
Digitale Beteiligung
Anteile, Cap Table und Kapitalaufnahme laufen digital, zum Beispiel über Plattformen für tokenisierte Beteiligungen wie investhub.org.
BAUSTEIN 02
Klare Regeln
Zugelassene Plattformen setzen Kenntnisprüfung, Informationsblatt und Bedenkzeit verbindlich um.
BAUSTEIN 03
Grenzüberschreitend
Einheitliche Regeln im EWR erleichtern es, dass gute Projekte über die Grenze hinweg Kapital finden.
Ausblick, keine Ankündigung. Diese Präsentation ist kein Angebot und keine Anlageberatung. investhub.org beschreibt sich selbst als «Tokenized Equity & Cap Table Platform» (investhub.org).
14 / ABSCHLUSS
WENN IHR EINEN SATZ MITNEHMT
Gutes Kapital soll gute Gründer:innen erreichen. Das funktioniert nur mit Anlegerschutz.
01Zugang für beide Seiten02Transparenz, die man versteht03Schutz, der mitwächst